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Drohnen legen europäische Flughäfen lahm und fliegen über kritischen Infrastrukturen. Die erste bewaffnete Drohne ausserhalb eines Krieges wurde in Europa eingesetzt und nur dank Versagen der Technik entstand kein Schaden. Die Schweiz ist ein ungeschütztes aber lohnendes Ziel. Sie muss sich rechtlich, organisatorisch und technisch rasch vorbereiten um kritische Infrastrukturen und die Bevölkerung zu schützen.

Hybride Beeinflussung aus der Luft

Im September 2025 sperrte Dänemark den Luftraum über Kopenhagen für vier Stunden, nachdem Drohnen über dem Flughafen gesichtet worden waren. Weitere Sichtungen folgten über Aalborg, Esbjerg und dem Militärflugplatz Skrydstrup. Anfang Oktober 2025 stellte der Flughafen München den Betrieb wegen Drohnen zweimal ein. Zehntausende Reisende waren betroffen. In der Nacht auf den 5. August 2026 entdeckten Mitarbeiter des Flughafens Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff geladene Drohne neben einer ukrainischen Frachtmaschine. Eine Zäsur, denn es ist der erste bewaffnete Angriff mit einer Drohne ausserhalb eines Kriegsgebietes.

Wahrscheinlich und gefährlich zugleich

Bei der Abwehr von Bedrohungen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob man sich auf die wahrscheinlichste oder auf die gefährlichste Bedrohung ausrichtet. Drohnen sind beides. Sie sind günstig zu beschaffen oder herzustellen. Je nach Konstruktion tragen sie erhebliche Nutzlast und überwinden rasch grössere Strecken. Wegen ihrer geringen Grösse, der tiefen Flughöhe und der hohen Geschwindigkeit sind sie schwer abzuwehren. Zwischen Erkennung und Wirkung bleiben typischerweise wenige Sekunden. Der mögliche Schaden an kritischen Infrastrukturen oder an Menschen kann unermesslich sein.

Jederzeit und überall

Ein Drohnenangriff ist unter Umständen einfacher durchzuführen als ein Cyberangriff. Er verlangt weder Spezialwissen über fremde IT-Systeme noch Zugang zu deren Netzen. Vor allem ist er mit weniger Vorbereitungszeit durchführbar. Drohnen können praktisch von überall gestartet werden. In der medialen Berichterstattung entstand oft das Bild, sie kämen über die Grenze aus dem Ausland. Wahrscheinlich starteten aber auch die Drohnen von Leipzig im näheren Umkreis des Flughafens. Drohnen lassen sich in Personen- oder Lieferwagen transportieren und daraus starten. Eine besondere Herausforderung sind Drohnen, die vertikal von oben angreifen oder nur kurze Flugstrecken überwinden. Diese werden zu spät erkannt. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass Drohnen in Wellen oder in Schwärmen fliegen, um die Abwehr zu überlasten.

Erkennung als erste Hürde

In den bisher dokumentierten Fällen wurden Drohnen oft zufällig gesichtet, meist von Augenzeugen. Für eine zuverlässige Abwehr reicht das nicht. Technisch lassen sich Drohnen auf verschiedenen Arten erkennen: optisch, akustisch, elektromagnetisch, per Radar oder Infrarot. Die Detektion basiert idealerweise auf einer Kombination der genannten Sensoren. Die Lokalisierung muss so präzise sein, dass Position und Vektor für die Abwehr ermittelt werden können. Kommerziell erhältliche Drohnen lassen sich durch Frequenz und Protokoll erkennen. Abwehrsysteme führen Datenbanken mit diesen Eigenschaften. Militärische oder terroristische Drohnen kommunizieren jedoch auf anderen Frequenzen oder fliegen vollständig, allenfalls nur im Endanflug, autonom ins Ziel.

Zuständigkeit und Verhältnismässigkeit

Die Zuständigkeit für die Sicherheit liegt in der Schweiz grundsätzlich bei den Betreibern kritischer Infrastrukturen und bei den Kantonen. Reichen deren Mittel nicht aus, können sie beim Bund Hilfe beantragen. Selbst wenn die Erkennung gelingt, die Vorstellung, eine kritische Infrastruktur rufe die Polizei an und diese rücke dann mit den Wirkmitteln aus, ist wirklichkeitsfremd. Zeitgerechtes Wirken ist nur möglich, wenn Wirkmittel vor Ort sind. Am Flughafen Zürich ist die Kantonspolizei bereits präsent. Bei gefährdeten kritischen Infrastrukturen müssten ebenfalls rund um die Uhr Personal und Wirkmittel vor Ort sein.

Rechtlich stellt sich zudem die Frage der Verhältnismässigkeit. Der Entscheid zum Abschuss kann nur vor Ort gefällt werden. Nur dort lässt sich der mögliche Schaden des Angriffs gegen mögliche Kollateralschäden der Abwehr abwägen. IT-Systeme sollten solche Entscheide zwecks Zeitgewinn unterstützen. Der Einsatz muss rechtlich abgeklärt, vorbereitet und zwingend eintrainiert werden.

Teure Wirkmittel mit speziellen Einschränkungen

Die Beschaffung von Detektions-, Führungs- und Wirksystemen verursacht hohe Kosten, u.a. auch weil die Technologie rasch veraltet. Das Wissen und die Kompetenzen zum Einsatz sind bei kritischen Infrastrukturen oft noch nicht vorhanden und ausgebildetes Personal fehlt.

Viele Wirkmittel unterliegen zudem speziellen gesetzlichen Einschränkungen. Das «Jammen», das Stören mit starken elektromagnetischen Sendern, ist nur mit BAKOM-Bewilligung zulässig. Auch Drohnen mit Gewehren oder Kanonen abschiessen dürfen im Frieden nur die Polizei oder allenfalls die Armee im Auftrag der Polizei. Die Zuständigkeit ist nicht restlos geklärt. Der Einsatz starker Laser ist rechtlich unklar, ebenso jener von Abfang-Drohnen, die angreifende Drohnen rammen oder mit Netzen einfangen. Auch Abfangdrohnen brauchen eine Bewilligung des BAZL.

Die Technologie ist in der Schweiz vorhanden

Bei der Cyberabwehr standen die Schweiz vor rund zehn Jahren vor der selben Herausforderung und ist nun daran, sich entsprechend aufzustellen oder hat dies bereits getan. Bei der Drohnenabwehr steht uns der Weg noch bevor. Nötig sind im ersten Schritt ein Risikomanagement. Dann folgen entsprechende bauliche Massnahmen, wir werden in Zukunft auch Netze oder Käfige sehen, Schutz mit Sensoren und Effektoren und letztlich das nötige Training und Einüben von Abläufen.

Die Technologie für die Drohnenabwehr ist in der Schweiz vorhanden. Hochschulen und Unternehmen entwickeln Sensorik, Software und Abwehrsysteme. Sie zu nutzen stärkt die technologische Souveränität des Landes und eröffnet der Schweizer Industrie einen wachsenden Markt. Die Drohnenabwehr ist damit auch eine Chance für die Schweiz. Diese müssen wir allerdings rasch und umfassend nutzen, den Startups leiden oft unter langen Beschaffungsprozessen der Behörden.

Risikomanagement mit Mut zur Lücke

Die Schweiz wird sich mit dieser Bedrohung auseinandersetzen müssen, denn die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses mit Drohnen hat auch bei uns zugenommen. Die Schweiz verfügt über viele kritische Infrastrukturen wie Flughäfen, Kraftwerke, Rechenzentren, Verkehrsknoten. Besonders verwundbar sind Menschenansammlungen und belebte Innenstädte. Die richtige Einstellung, welche uns zum Handeln zwingt, ist, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch in der Schweiz die erste bewaffnete Drohne auftaucht. Es lassen sich nicht alle kritischen Infrastrukturen schützen, deshalb braucht es jetzt eine Risikoanalyse und ja, auch Mut zur Lücke.

Machen ist wichtiger als wollen

Das Zentrum für Drohnen des VBS ist ein wichtiger Schritt. Er ermöglicht es, Wissen, Technik und Taktik auszutauschen, Beschaffungen zu koordinieren und gesetzliche Anpassungen zu vereinheitlichen und hoffentlich beschleunigen. Die Umsetzung muss jedoch dezentral erfolgen.

Rechtliche Unsicherheit darf dabei keine Entschuldigung sein um nichts zu machen. Gesetzliche Anpassungen brauchen Jahre. Zeit, die wir nicht haben. Es muss jetzt beschafft, trainiert und eingeübt werden.